EU-DSGVO: Auftragsdatenverarbeitung (ADV) mit dem Provider

Die neue EU-DSGVO sieht auch vor, dass ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit dem Anbieter des Webspace abgeschlossen wird, sofern dort personenbezogene Daten erfasst werden. Das wäre z. B. die Erfassung von Arbeitszeiten oder sonstiger Kalender, in denen MitarbeiterInnen oder TeilnehmerInnen eingetragen werden. Sobald es einen Loginbereich gibt, der mehr als Loginnamen und Passwort an personenbezogenen Daten erfasst, sollte die ADV vorsorglich abgeschlossen werden.

Viele Anbieter haben entsprechende Vordrucke oder elektronische Maßnahmen getroffen, um schnell und unkompliziert einen solchen Vertrag zu schließen. Anbei hierzu die Links zu den beiden Providern, mit denen ich am meisten zu tun habe. Diese können natürlich auch als Vorlage für einen eigenen Vertrag dienen.

Strato: https://www.strato.de/faq/article/2763/Fragen-zur-Auftragsdatenverarbeitung-ADV-und-der-neuen-EU-Datenschutzgrundverordnung-DSGVO.html

1&1: https://hilfe-center.1und1.de/hosting/1und1-webhosting-c10085285/archiv-c10082642/vereinbarung-zur-datenverarbeitung-im-auftrag-adv-a10795589.html