Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung

1. Allen Angeboten, Vereinbarungen, Auftragsbestätigungen und Lieferungen liegen die nachstehenden Bedingungen zu Grunde. Durch Annahme der Lieferung werden sie anerkannt Abweichungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Vereinbarung. sind aber jederzeit möglich.

2. Mündliche oder telefonische Vereinbarungen. Angebote oder Zusagen bedürfen zu ihrer Gültigkeit stets unserer schriftlichen Bestätigung. Solange verstehen sich unsere Angebote und Vereinbarungen als freibleibend und unverbindlich, es sei denn, die Ware sei bereits geliefert.

2. Auftragserteilung

Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn wir schlüssig oder schriftlich die Annahme erklärt haben, oder durch Absendung der Ware zu erkennen gegeben haben, daß wir den Auftrag angenommen haben.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Unsere Preise sind freibleibend. Allen Aufträgen werden die zur Zeit der Lieferung gehenden Preise und Rabattsätze zu Grunde gelegt.

2. Bei Kleinstaufträgen mit einem Warenwert von unter 50,00 €
können wir eine Unkostenpauschale von 5.00 € verlangen.

3. Bei einem erheblichen Kalkulationsirrtum sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

4. Sind feste Preise vereinbart und ändern sich danach die für uns maßgeblichen Kosten nicht unwesentlich, so kann über eine angemessene Preisanpassung verhandelt werden. Scheitern die Preisverhandlungen, so sind wir zum Rücktritt berechtigt.

5. Wir sind berechtigt, Teilmengen anzuliefern und diese auch getrennt zu berechnen. Jede Teilmenge gilt als besonderes Geschäft und hat keinen Einfluß auf andere Geschäfte bzw. Teilmengen.

6. Alle Zahlungen sind so rechtzeitig zu leisten, daß wir am letzten Tag der Zahlungs- bzw. Skontofrist über den Rechnungsbetrag verfügen können. Wechsel werden nur zahlungshalber und nur dann angenommen, wenn wir dies zugestanden haben, wobei kein Skonto gewährt wird. Diskont und Spesen trägt der Abnehmer.

7. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Rechnung verwandt.

8. Bei Zielüberschreitungen werden bei Ablauf der ersten im Mahnschreiben gesetzten Frist alle Posten fällig. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, soweit zulässig, 5% zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer über den Diskontsatz der Deutschen Bank zu berechnen.

9. Bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers können wir unsere Waren jederzeit auch durch Selbsthilfe zurücknehmen.

10. Wenn die Erfüllung eines Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Abnehmers gefährdet ist, können wir sofortige Vorauszahlung aller offenen auch noch nicht fälligen Rechnungen verlangen und noch nicht gelieferte Waren zurückbehalten. Diese Rechte stehen uns auch zu, wenn der Abnehmer trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet.

11. Der Besteller kann nur aufrechnen mit Ansprüchen, die wir anerkannt haben, oder einer rechtskräftig festgesetzten Forderung. Ihm steht kein Zurückbehaltungsrecht zu.

4. Lieferung

1. Der Lieferung liegt der erteilte Auftrag zu Grunde. Unklarheiten gehen zu Lasten des Bestellers.

2. Lieferfristen sind, falls nicht ausdrücklich bestätigt, annähernd und unverbindlich.

3. Betriebsstörungen, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung. Maschinenstörung, durch mangelhafte Zulieferung, durch Unterlieferanten oder ähnliches entstehen, entheben uns für die Dauer der Behinderung von Lieferungsverpflichtungen. Dadurch entstandene Schäden haben wir nicht zu vertreten, weder unmittelbare noch mittelbare. Dauern diese Umstände länger als 1 Monat ab vereinbartem Lieferdatum an, so haben wir das Recht vom Vertrag zurückzutreten.

5. Mängelrüge, Gewährleistung

1. Handelsübliche oder geringe Materialabweichungen sowie Mehr- oder Minderlieferungen bis 5% stellen keinen Mangel dar und sind zulässig.

2. Ist die Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so ist der Verkäufer nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Eine zugesicherte Eigenschaft liegt nur dann vor, wenn wir dem Besteller in einem nur an ihn gerichteten Schreiben diese Eigenschaftszusicherung abgegeben haben. Wir übernehmen keine Haftung für von Herstellern oder unseren Lieferanten zugesagten Produkteigenschaften.

3. Wir übernehmen grundsätzlich keine Haftung für Mängel an von uns installierten Programmen oder daraus resultierenden Schäden.

4. Für die Behebung dieser Mängel oder der Nachlieferung ist uns eine angemessene Nachfrist einzuräumen.

5. Den Besteller trifft eine Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß §377 und §378 HGB, andernfalls sind sämtliche Ansprüche ausgeschlossen. Ist der Mangel erkennbar, so sind ab dem 5. Tag nach Übergabe bzw. Übernahme Rügen nicht mehr als unverzüglich anzusehen.

6. Uns ist eine Überprüfung der gerügten Ware zu gewähren. Bedingung für einen Nachbesserungsanspruch bzw. eine Ersatzlieferung ist, dass keine Veränderungen oder Verwendungen an der gelieferten Ware stattgefunden haben.

7. Kosten, die durch unberechtigte Mängelrügen entstehen, gehen
zu Lasten des Rügenden.

8. Mängelrügen werden nur anerkannt, wenn sie schriftlich gestellt werden.

9. Der Gewährleistungsanspruch verjährt 3 Monate nach Zurückweisung der Mängelrüge, spätestens in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist.

10. Schadensersatzansprüche, auch durch Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund.

11. Sind die Beanstandungen berechtigt und rechtzeitig erhoben, sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Dies gilt auch bei fehlgeschlagener Ersatzlieferung. Falls keine Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt, kann der Besteller nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten, Ersatzlieferung oder Herabsetzung der Vergütung verlangen.

12. Im Verkehr mit Kaufleuten entfällt, unabhängig vom Verschuldungsgrad, jede Haftung für Pflichtverletzungen von Erfüllungshilfen, die nicht leitende Angestellte sind

6. Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Gegenständen bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises gemäß §455 BGB vor. Es gilt ein verlängerter Eigentumsvorbehalt

2. Eine Be- oder Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware durch den Besteller oder einen von ihm beauftragten Dritten erfolgt stets für uns.

3. Verkauft ein Besteller die Vorbehaltsware gleich in welchem Zustand weiter, so tritt er bis zur völligen Erfüllung seiner Verbindlichkeiten dem Verkäufer gegenüber alle seine Rechte ab, die aus dem Weiterverkauf herrühren.

4. Der Besteller hat auf Verlangen alle diesbezüglichen notwendigen Auskünfte zu erteilen, die für eine Geltendmachung notwendig sind, und gegebenenfalls die Unterlagen hierfür auszuhändigen.

7. Unwirksamkeit

1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen berühren den Bestand des Vertrages oder der AGB im übrigen nicht.

2. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung sind wir befugt, die Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen Bestimmung soweit wie möglich entspricht.

8. Fremde AGBs

1. Bei sich überschneidenden AGB sind ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen maßgebend. Mit Bestellung der Ware verzichtet der Besteller auf seine eigenen AGB schlüssig. Etwas anderes gilt nur, wenn er unseren AGB ausdrücklich und schriftlich in einem gesonderten Schreiben an uns widerspricht.

2. Mithin sind Lieferbedingungen des Bestellers für uns solange unverbindlich, als wir Sie nicht schriftlich bestätigt haben.

9. Hard- und Software

1. Diese AGB gelten sinngemäß für Hard- und Software unter der besonderen Berücksichtigung, daß wir keine Gewähr übernehmen und wir nicht haften für die Eignung der bestellten Waren für die vom Käufer in Aussicht genommenen Zwecke.

2. Gebrauchsanweisungen, Empfehlungen sowie Vorschläge der betreffenden Abteilungen sind unverbindlich und befreien den Käufer nicht von eigenen Versuchen und Prüfungen.

10. Datenverantwortung

Die Firma Rechen-Leistung verpflichtet sich, alle technischen Maßnahmen zu ergreifen, die den möglichen Datenerhalt sicherstellen. Der Kunde trägt jedoch die Verantwortung für die Datensicherung. Sind besondere Maßnahmen bei der Datensicherung notwendig, so sind diese schriftlich mit der Auftragserteilung zu vereinbaren. Das Transport-Risiko trägt der Kunde.

11. Dienstleistungen

1. Wir übernehmen grundsätzlich keine Gewähr und keine Art von Garantie auf die Funktionsfähigkeit von uns im Kundenauftrag installierter Software. Wir haften auch nicht für Schäden, welche durch Fehler in der Software verursacht werden.

2. Bei der von uns im Kundenauftrag installierten Software hat der Kunde die Verantwortung dafür zu tragen, dass für jede installierte Version entsprechende legale Lizenzen vorliegen. Wir sind ausdrücklich nicht dafür verantwortlich, Lizenzen zu prüfen.

12. Zu beachten

1. Unser Lieferschein gilt zugleich als Auftragsbestätigung. Mit der Annahme des Lieferscheines / Auftragsbestätigung erklärt sich der Besteller mit den oben genannten AGB einverstanden.

2. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß wir keine gesonderten Auftragsbestimmungen mit unseren AGB versenden.