Laserdrucker am Arbeitsplatz

Es kommt immer wieder vor, dass sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Aufstellung eines Laserdruckers (Kopierers, Multifunktionsgerät, Laserfax, …) im Büro beschweren, da dies ja aus gesundheitlichen Gründen nicht erlaubt sein. Das ist faktisch falsch, denn es gibt kein Gesetzt gegen diese Art der Nutzung oder Aufstellung. Es wird nicht ausgeschlossen, dass Menschen von Laserdruckern tränende oder brennende Augen, Kopfschmerzen oder Atemwegsprobleme bekommen, aber wissenschaftlich gibt es keine eindeutigen Hinweise auf eine schädliche Wirkung.

Dies findest sich z. B. auf der Seite des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) oder Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Allerdings gibt es klare Empfehlungen, um auch die oben geschilderten Symptome weitestgehend zu vermeiden:

  • Laserdrucker sollten mindestens 2 m vom Schreibtisch entfernt sein
  • Der Lüftungsschlitz sollte nicht zum Arbeitsplatz zeigen oder durch eine Trennwand abgegrenzt werden
  • Großgeräte wie Fotokopierer sollten in separaten Räumen ohne Arbeitsplatz aufgestellt werden
  • Neue Geräte mit dem „Blauen Engel“ erzeugen weniger oder keinen Feinstaub und Ozon
  • Zusätzliche am Drucker angebrachte Filter können den Feinstaub weiter reduzieren