WordPress und die DSGVO (Kommentare)

Im Rahmen der DSGVO haben sich viele Leute mit der Redseligkeit ihrer Webseite auseinander gesetzt. Gerade wenn die Homepage selbst gebastelt ist, ist das Anpassen der Programmierung eher eine unlösbare Aufgabe. Allerdings lässt sich schon einiges mit den richtigen Einstellungen und ein paar PlugIns beseitigen.

Hintergrund

Wenn die Kommentarfunktion Deines Blogs aktiviert ist, dann können die Besucher anonym oder mit Namen einen Kommentar hinterlassen. Neben diesen Kommentaren wird auch die IP-Adresse von WordPress gespeichert, welche vom Gesetzgeber als „personenbezogene Daten“ gewertet wird. Deshalb muss in der Datenschutzerklärung ein entsprechender Passus zu einem Kontaktformular und den Kommentaren enthalten sein. Die IP-Adressen sollten jedoch Zwecks Strafverfolgung zumindest eine Zeit lang gespeichert werden.

Datenschutzerklärung zustimmen

Bei selbst erstellten Kontaktformularen kann man z. B. mit „Contact Form 7“ ein entsprechendes Feld „acceptance“ zufügen, was angehakt werden muss, bevor man das Formular absenden kann. Auf diese Weise ist der Hinweis auf das Akzeptieren der Datenschutzerklärung leicht erledigt. Bei den Kommentaren von WordPress kann man das Formular jedoch nicht bearbeiten, so dass wir auch hier auf ein PlugIn angewiesen sind. Das kostenlose PlugIn „WP GDPR Compliance“ leistet hier ganze Arbeit: Es kann mit nur einem Klick ein entsprechendes Feld den Kommentaren zugefügt werden und es ist sogar möglich den Text zu bearbeiten! Damit ist man flexibel und kann auch einen Link zur Datenschutzerklärung mit beifügen.

IP-Adressen zeitlich begrenzt speichern

Für die zeitliche Speicherung der IP-Adressen gibt es zum Glück eine kostenlose PlugIn Lösung: „Remove Comment IPs“. Mit diesem PlugIn werden die IP-Adressen neuer Kommentare für 60 Tage gespeichert und dann anonymisiert. Bereits erfasste IP-Adressen werden 6 Stunden nach Aktivierung des PlugIns anonymisiert.