Die neue EU-DSGVO sieht auch vor, dass ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit dem Anbieter des Webspace abgeschlossen wird, sofern dort personenbezogene Daten erfasst werden. Das wäre z. B. die Erfassung von Arbeitszeiten oder sonstiger Kalender, in denen MitarbeiterInnen eingetragen werden.